Liefer- und Zahlungsbedingungen

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für Verträge auf Erbringung von Bauleistungen / Montagen findet die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in ihrer jeweils neuesten Fassung Anwendung. Für Lieferungen gelten die Bestimmungen des Kaufvertragsrechts.


Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Angebote / Aufträge

Alle Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die auf der Homepage, Prospekten und in den Angeboten gemachen Angaben und technischen Daten sind unverbindlich und dienen lediglich der Beschreibung, technische Änderungen behalten wir uns vor. Bestellungen und Aufträge werden nur in schriftlicher Form, per Fax, Post oder E-Mail entgegengenommen und gelten erst als angenommen, wenn sie schriftlich von Weland bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Auftraggeber geprüft hat, dass der vorgesehene Lieferungsumfang den für diesen Fall gültigen Auflagen, Bestimmungen, Vorschriften, Gesetzen etc. entsprechen wird, und dass er ihn gegebenenfalls ausdrücklich und unverzüglich auf diese hinweisen wird. Im Falle eines Rücktritts vom Auftrag durch den Auftraggeber noch vor Fertigungsbeginn behält sich Weland vor, Kosten für Zeichnungserstellung, Auftragsbearbeitung, Statik aber auch für entgangenen Gewinn dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, das gilt ebenfalls für Aufträge, die während der Produktion storniert werden. Aufträge, die sich von Seiten des Auftraggebers um ein halbes Jahr nach Bestellung aus Gründen, die Weland GmbH (Auftragnehmer) nicht zu vertreten hat verzögern, behält sich Weland vor, Preisanpassungen nach Ankündigung durchzuführen.

2. Preise

Wenn nicht besonders angegeben, enthalten die genannten Preise in den Angeboten, Preislisten und auch Aufträgen keine Mehrwertsteuer. Erst nach Abschluss der technischen Klarstellung und mit Übersendung der Schlusspapiere inklusive der Rechnung wird die jeweils an diesem Tage gültige Mehrwertsteuer ausgewiesen. Den Preisen liegen grundsätzlich aktuelle Material- und Herstellungskosten zugrunde. Sofern behördliche, tarifliche oder sonstige Maßnahmen unsere Kalkulationsgrundlagen ändern, behält sich der Auftragnehmer vor, die am Tage der Lieferung gültigen oder kalkulierten Preise zu berechnen. Mindestauftragswert bei Lagerware: 150,00 € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3. Lieferzeit

Angegebene Lieferzeiten beginnen am Tage der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer (Weland) unter der Voraussetzung einer zügigen maßlichen Genehmigung unserer zeitnah nach Bestellung übermittelten Werkplanung (die Erstellung der Werkplanung steht in Abhängigkeit von Ausstattung der Treppe und Auslastung des Zeichenkontors) innerhalb der separat mit der Übermittlung genannten Frist, bzw. nach endgültiger technischer Klarstellung, dazu gehört insbesondere die Genehmigung der geprüften statischen Berechnung durch den bauseitigen Prüfstatiker. Die Beauftragung der Prüfung obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. Eine Freigabe der Werkplanung mit über das übliche Maß hinausgehenden Änderungen, geht grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Das gilt auch für Änderungen, die durch eine Prüfung der Statik notwendig werden. Wo der Auftragnehmer die Nichteinhaltung eines Liefertermins nach angemessener Nachfrist zu vertreten hat, steht dem Auftraggeber nur ein Rücktrittsrecht zu. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Rechte einschließlich etwaiger Schadensansprüche. Wird
der Auftragnehmer durch höhere Gewalt, Streik, Pandemie, unvorhergesehene behördliche Maßnahmen oder andere für ihn unanwendbare Umstände behindert, eine besonders vereinbarte Frist einzuhalten, wird diese entsprechend angemessen verlängert. Änderungen durch den Auftraggeber, die während des Produktionsprozesses eingehen führen zur Verlängerung der Lieferzeit und möglichen Zusatzkosten an Material und erneuter Konstruktionsarbeit, die nach Aufwand abgerechnet werden.

4. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt grundsätzlich ab Werk, auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers, letzteres auch, wenn Frei Haus Lieferung vereinbart ist. Fix-Termine sind nicht möglich. Die kalkulierten Frachtkosten beziehen sich auf das Festland der Bundesrepublik Deutschland. Der Auftragnehmer (Weland GmbH) bestimmt die Wahl des Versandweges und des zweckmäßigsten Beförderungsmittels. Es wird vorausgesetzt, dass die Anlieferadresse LKW- an und befahrbar ist. Der Auftragnehmer ist bereits bei der Auftragserteilung durch den Auftraggeber auf besondere Umstände bei der Anlieferung hinzuweisen. Nach erfolgter LKW-Buchung können Wünsche zur Anlieferung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei freier Anlieferung (Sammelladung) gehört das Entladen der Ware nicht zu unseren Leistungen, das besondere Equipment ist vom Auftraggeber bereitzustellen. Sondergenehmigungen, Verkehrslenkende Maßnahmen am Anlieferort sind grundsätzlich vom Auftraggeber auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen. Der Auftragnehmer muss darüber rechtzeitig informiert werden.

Rücklieferungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr und zu Lasten des Auftraggebers! Angefertigte Ware wird nicht zurückgenommen.

5. Montagen

Montagen erfolgen nach besonderer zeitlicher Absprache unter der Voraussetzung, dass die Öffentlichkeiten ein ungehindertes Arbeiten zulassen, wozu auch die Möglichkeiten zum Anschluss von Elektrowerkzeugen sowie die Entnahme von Strom und Wasser gehört. Etwa notwendige Geräte und Gerüste sind bauseits ohne Berechnung zu stellen, wie auch die Schaffung der Montagevoraussetzungen bauseits für den Auftragnehmer kostenlos zu erfolgen hat. Maurer-, Stemm- und Beiputzarbeiten sind bauseits termingerecht und ohne Kosten für den Auftragnehmer durchzuführen.

6. Statische Berechnungen

Vorabstatiken für Treppenanlagen ohne Treppenauftrag sind generell möglich, bedürfen aber im Einzelfall immer der Abstimmung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Es erfolgt immer ein gesondertes Angebot nach zeitlichen Aufwand. Die Statik ist ergebnisoffen und berücksichtig nur die vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der Beauftragung genannten Daten. Der Auftraggeber ist verflichtet alle relevanten Daten und Auflagen zu nennen. Spätere Abweichnungen oder Auflagen durch den Prüf-Statiker führen zu statischen Nachträgen, die nach Aufwand abgerechnet werden. Eine spätere Vergütung bei Bestellung der Treppenanlage erfolgt in der Regel nicht.

Für reguläre Statiken inkl. Treppenauftrag gelten die im Angebot hinterlegten Hornorare. Wir weisen darauf hin das weder Befestigungskonstruktionen, Dübelbemessungen noch Fundamentberechnung zu unseren Leistungen zählen. Der Bearbeitungszeitraum kann sich aus betrieblichen Gründen verlängern. Die Verlängerung wird unverzüglich bekanntgegeben.

7. Mängelrügen - Gewährleistung - Haftungsausschluss

Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung bzw. Leistung schriftlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Entgegennahme der Ware diese umgehend auf sichtbare Schäden zur prüfen und sich ggf. beim Frachtführer bestätigen zu lassen. Die Beanstandung hat dann grundsätzlich schriftlich per E-Mail, Fax oder Post zu erfolgen. Fotos werden erbeten. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Dem Auftragnehmer muss Gelegenheit zur Nachprüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt kostenlose Ersatzlieferung bzw. Nacharbeit, wobei eine angemessene Frist zu gewähren ist. Jeglicher Anspruch entfällt, falls ohne Zustimmung des Auftragnehmers an beanstandeten Gegenständen oder Leistungen Veränderungen vorgenommen werden. Bei Verträgen auf Erbringung von Bauleistungen endet die Gewährleistung nach Ablauf von 2 Jahren. Sie beginnt mit der Abnahme der Leistung. Weitere Ansprüche, insbesondere auf späteren Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

Für Lieferungen endet die Gewährleistung nach 5 Monaten gemäß Kaufvertragsrecht. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber vorgeschriebenen Unterlagen und Angaben (Zeichnungen, Muster oder dergleichen) ergeben.

8. Widerrufs- und Rückgaberecht

Ist der Käufer Unternehmer, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. mit §§ 355, 356 BGB. Für Verbraucher verweisen wir auf die Widerrufsbelehrung, wie sie im Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden ist.

9. Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Vorauszahlung über 100 % der Auftragssumme bei Versandbereitschaft der Ware. Die Rechnung / Schlusspapiere mit dem Liefertermin ab Werk abgehend erhalten Sie nach Abschluss der Produktionsplanung per Email mit der finalen Ausführungszeichnung, in der Regel weit vor dem in der Rechnung genannten Liefertermin ab Werk. In Ausnahmefällen (muss bei Beauftragung verhandelt werden) erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine entsprechende Vertragserfüllungsbürgschaft der Danske Bank. Diese Art der Absicherung ist nur bei Treppenlieferungen möglich, Lagerware ist davon ausgenommen. Bei Vorlage einer unbefristeten Zahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern durch die Hausbank des Auftraggebers gewähren wir ein Zahlungsziel von 10 bzw. 14 Tagen nach Lieferung der Ware. Das Dokument ist im Original, vor Lieferung der Ware, der Weland GmbH zu übergeben, es erfolgt eine Prüfung der Urkunde, dann erst die Lieferung – nach Geldeingang erhalten Sie dieses Dokument zur unser Entlastung zurück. Bei nicht einhaltung der Zahlungsfrist erfolgt ohne weitere Ankündigung die Einlösung der Bürgschaft bei der Hausbank des Auftraggebers. Grundsätzlich sind alle Zahlungen ohne Skonto-Abzug zu leisten. Aufrechnungen mit Gegenansprüchen jeglicher Art sind ausgeschlossen. Bei Überschreitung von Zahlungsterminen ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Mängelanzeigen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

Bei Lagerware (z.B. Fassadenleitern, Universalgeländer) erfolgt die Rechnungserstellung umgehend nach Eingang der Bestellung. Der Versand der Ware erfolgt erst nach Zahlungseingang.

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung zugunsten Dritter ist, ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht zulässig.

Bei Pfändung der Gegenstände durch Dritte hat der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Für den Fall des Weiterverkaufs oder der Weiterverarbeitung der von dem Auftragnehmer gelieferten Gegenstände tritt der Auftraggeber schon jetzt seine hieraus ergebenden Ansprüche gegen Dritte aufgrund des vereinbarten Eigentumsvorbehalts an den Auftragnehmer ab.

11. Urheberrecht

Der Auftragnehmer hat das Urheberrecht an Druckschriften, Erläuterungen, Zeichnungen etc. Ohne seine Zustimmung dürfen sie weder kopiert noch Dritten gezeigt oder übergeben werden.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand – auch für Urkundenverfahren – ist Lübeck.

 

03.03.22

 

 

Dokumentation

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